Herzlich willkommen auf der Homepage der Rechtsanwaltskanzlei Astheimer

Der Schwerpunkt meines Wirkens liegt im Bereich der Strafverteidigung. Hierbei blicke ich auf nunmehr zehn Jahre Berufserfahrung zurück.

Wenn Sie mit einer Strafverfolgungsmaßnahme konfrontiert werden, gilt es, in dieser Drucksituation schnell die richtigen Entscheidungen zu treffen. Eine unüberlegte Aussage kann ein Verfahren zu Ihren Ungunsten kippen. Grundsätzlich gilt in diesen Situationen: Keine Aussagen treffen und schnellstmöglich einen Strafverteidiger konsultieren. Dieser kann Ihnen helfen, abzuschätzen, was auf Sie zukommt und Ihnen erläutern, wie Sie sich verhalten müssen, um schlimmeres zu verhindern.

Des weiteren kann ein Strafverteidiger im schlimmsten Fall aber auch bereits beendete polizeiliche Maßnahmen „unschädlich“ machen. Allzu oft kommt es in der Praxis vor, dass Durchsuchungen, Blutproben oder ähnliches rechtswidrig erfolgten, da deren formelle Voraussetzungen seitens der Ermittlungsbehörden nicht beachtet wurden. In diesen Fällen können aus den Maßnahmen gewonnene Beweise unverwertbar sein.

Sie sollten sich in diesen Fällen nicht darauf verlassen, dass die theoretisch objektive Staatsanwaltschaft oder das Gericht Ihr Recht diesbezüglich zur Geltung bringt.

Neben der Verteidigung in allen Bereichen des Erwachsenen – und Jugendstrafrechts wie Eigentumsdelikte, Tötungsdelikte, Betäubungsmittelverstöße, Sexualdelikte oder Verkehrsdelikte, bildet auch die Nebenklage einen weiteren Interessenschwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit.

Die Nebenklage bietet den Opfern von Straftaten oder auch deren Angehörigen die häufig unterschätzte Möglichkeit, einen eigenen Vertreter im Verfahren gegen den Angeklagten zu installieren.

Dies sichert eine engagierte Wahrnehmung der eigenen Interessen im gesamten Verfahren, die bspw. in einer lückenlosen Aufklärung des Sachverhalts, dem gezielten Ansprechen von für Sie besonderes wichtigen Tatsachen oder auch dem Führen von Folgeprozessen dient, die der finanziellen Entschädigung der Opfer dienen, vorausgesetzt, der Täter ist solvent.

Auch in anderen Rechtsgebieten berate ich Sie gerne. Nicht von meiner Tätigkeit umfasst sind indes Familien – und Erbrechtliche Angelegenheiten, sowie Steuer – und Insolvenzrecht.

Gerne empfange ich Sie in meiner Kanzlei im Herzen Frankfurts, Zeil 29 - 31, direkt gegenüber dem Oberlandesgericht.