Haben Sie eine Anklageschrift erhalten?

In diesem Fall sind die Ermittlungen schon weit vorangeschritten. Eine Anklage wird nur abgefasst, wenn nach dem Stand der Ermittlungen die Staatsanwaltschaft der Ansicht ist, dass eine Verurteilung Ihrer Person auf Grund des Sachstandes wahrscheinlich ist.

Sie sehen also, dass die Situation in einem solchen Falle bereits sehr ernst ist.

Die Staatsanwaltschaft hat zu diesem Zeitpunkt bereits Zeit und Mühen investiert, um auf Ihre Verurteilung hinzuwirken.

In dieser Situation sollten Sie also etwas unternehmen, um den Vertretern der Anklage auf Augenhöhe begegnen zu können.

Beziehen Sie auf keinen Fall voreilig Stellung, egal, wie falsch die Anschuldigungen ihnen auch erscheinen mögen. Wie bei jeder gegen Sie gerichteten Strafverfolgungsmaßnahme ist in erster Linie wichtig, dass Sie überlegt handeln. Wenn Sie jede Aussage und jede aktive Mitwirkung an polizeilichen Maßnahmen zunächst verweigern, können Sie nichts falsch machen!

Strafprozessordnung und Grundgesetz garantieren jedem Bürger, dass er nicht an seiner Verfolgung mitwirken muss. Nutzen Sie aus, dass man ihnen die Tat nachweisen muss! Nicht Sie müssen ihre Unschuld beweisen, sondern der Staat muss Ihnen die vorgeworfene Tat nachweisen.

Je früher Sie Kontakt mit Ihrem Strafverteidiger aufnehmen, umso besser.

In vielen Fällen wird ein Strafverteidiger bereits durch eine fundierte Stellungnahme darauf hinwirken können, dass das Verfahren eingestellt wird bevor die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird.

Ein bevollmächtigter Strafverteidiger hat in den weiteren Ermittlungen zudem umfassende Anwesenheits – und Fragerechte.

Bspw. hat ihr Verteidiger das Recht, bei einer richterlichen Vernehmung eines Zeugen anwesend zu sein und Fragen zu stellen. Dies stellt sicher, dass belastende Aussagen sehr kritisch hinterfragt werden können und entlastende genügend hervorgehoben werden. Ein Anwesenheitsrecht steht auch ihnen als Angeschuldigtem zu, nicht aber das Fragerecht.

Auch steht Ihnen als Angeschuldigtem ein Anspruch auf rechtliches Gehör und das Recht auf Verteidigung zu. Sie haben also das Recht, in jedem Verfahrensstadium einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Auch haben Sie das Recht, dass ihr Standpunkt angehört wird.

Ohne fachkundigen Rechtsbeistand ist dies allerdings sehr riskant und kann „nach hinten losgehen“.

Sie sollten erst eine Aussage machen, wenn ihnen bewusst ist, welche Taten ihnen genau vorgeworfen werden und was deren Voraussetzungen sind. Um eine Frage in einer Vernehmung bspw. richtig deuten zu können, ist es erforderlich, zu wissen, welche „Voraussetzungen“, welche Kriterien einer Tat, der Gegenüber abarbeiten will, um zu einer Überzeugung zu gelangen. Auch wenn die Staatsanwaltschaft eine theoretisch objektive Behörde ist, sollte Ihnen doch bewusst sein, dass deren vornehmliche Aufgabe darin besteht, die Anklage gegen Sie vorzubereiten und vor Gericht deren Durchsetzung zu vertreten. Insofern ist aus Gründen der „Waffengleichheit“ dringend zu raten, einen Strafverteidiger mit ihrer Verteidigung zu betreuen.